Gesetzliche Gewährleistung
Kaufen Sie als Verbraucher, so steht Ihnen die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren bei Vertragswidrigkeit zu, wie sie das belgische Zivilgesetzbuch vorsieht. Diese gesetzliche Gewährleistung gilt in jedem Fall und wird durch diese Bedingungen in keiner Weise eingeschränkt.
Bei generalüberholten (gebrauchten) Maschinen kann die gesetzliche Gewährleistungsfrist einvernehmlich auf 1 Jahr festgelegt werden; dies wird dann ausdrücklich auf dem Angebot und der Rechnung vermerkt.
Ein Mangel, der sich innerhalb von 2 Jahren nach der Lieferung zeigt, gilt als bereits bei der Lieferung vorhanden, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Maschine oder des Mangels unvereinbar.